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Häufige Fragen
Antworten rund um Reinigung, Hausmeisterservice und Winterdienst
25 Fragen, die uns Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter in Bonn regelmäßig stellen – ausführlich beantwortet, mit den rechtlichen Fristen und Pflichten, die dabei eine Rolle spielen.
Leistungen und Zusammenarbeit
Welche Leistungen bietet Facility Service Bonn an?
Wir decken die laufende Betreuung von Immobilien komplett ab: Gebäudereinigung, Glas- und Fensterreinigung, Garten- und Grünanlagenpflege, Hausmeisterservice, Winterdienst, Entrümpelung und Transport sowie Maler- und Renovierungsarbeiten. Alle Leistungen sind einzeln oder als Paket buchbar – mit einem Ansprechpartner und einer Rechnung.
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen und WEG?
Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften erhalten bei uns feste Ansprechpartner, dokumentierte Leistungsnachweise und die Möglichkeit, mehrere Objekte über einen Rahmenvertrag abzuwickeln.
Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?
Genau dafür sind wir da. Die häufigste Kombination ist Treppenhausreinigung, Grünpflege und Winterdienst im Jahresvertrag. Für Wohnungsübergaben bündeln viele Kunden Entrümpelung, Malerarbeiten und Endreinigung zu einem Paket.
Können Sie kurzfristig einspringen?
Wenn ein bestehender Dienstleister ausfällt oder ein Objekt kurzfristig übergeben werden muss, prüfen wir die Kapazität sofort. Rufen Sie uns unter 0151 20 790 492 an – telefonisch geht es am schnellsten.
Arbeiten Sie mit festen Teams oder mit Subunternehmern?
Ihr Objekt wird von festen Teams betreut, die die Zugänge, Abläufe und Eigenheiten des Hauses kennen. Das ist der Grund, warum wir Mängel oft bemerken, bevor sie gemeldet werden.
Wie kündige ich einen laufenden Vertrag?
Die Kündigungsfrist steht in Ihrem Vertrag; üblich sind bei laufenden Dienstleistungen drei Monate zum Quartalsende. Sprechen Sie uns an, wenn sich der Bedarf ändert – häufig lässt sich der Leistungsumfang anpassen, statt den Vertrag zu beenden.
Kosten und Abrechnung
Wie werden Ihre Leistungen abgerechnet?
Laufende Leistungen wie Unterhaltsreinigung, Grünpflege oder Winterdienst rechnen wir zu einem festen monatlichen Betrag ab, der sich aus Fläche, Intervall und Umfang ergibt. Einmalige Aufträge wie Entrümpelungen oder Renovierungen erhalten nach der Besichtigung einen Festpreis.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktags und stimmen einen Besichtigungstermin ab. Die Besichtigung und das Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Nach dem Termin erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsverzeichnis.
Was kostet Gebäudereinigung in Bonn?
Ein pauschaler Quadratmeterpreis führt in die Irre, weil der Aufwand stark von Bodenbelag, Treppenhausgröße, Anzahl der Etagen, Intervall und Zugänglichkeit abhängt. Wir kalkulieren nach einer kostenlosen Besichtigung und nennen einen festen monatlichen Betrag, der alle vereinbarten Leistungen abdeckt. So wissen Sie vorher, was auf der Rechnung steht.
Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlagefähig?
Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Voraussetzung ist, dass es sich um laufende Reinigung handelt und nicht um eine einmalige Grundreinigung nach einem Schaden.
Ist der Hausmeisterservice umlagefähig?
Die Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Ausgenommen sind ausdrücklich Arbeiten für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung und Verwaltung – diese Anteile müssen herausgerechnet werden. Wir weisen Instandhaltungsleistungen deshalb getrennt aus.
Ist der Winterdienst umlagefähig?
Ja, Winterdienst zählt zur Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung und ist damit in der Regel umlagefähig. Auch die Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 umlagefähig.
Bekomme ich für Entrümpelung und Renovierung einen Festpreis?
Ja. Für einmalige Aufträge wie Entrümpelungen, Malerarbeiten oder Endreinigungen erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung ein verbindliches Festpreisangebot ohne Nachberechnung nach Volumen.
Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht
Wer muss in Bonn Schnee räumen – Eigentümer oder Mieter?
In Bonn liegt die Räum- und Streupflicht für Gehwege grundsätzlich bei den Anliegern, also bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Eigentümer können die Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter oder per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen. Die Verantwortung dafür, dass tatsächlich geräumt wird, bleibt beim Eigentümer – er muss die Erfüllung überwachen.
Wann muss in Bonn geräumt sein?
Werktags müssen Gehwege ab 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr. Die Pflicht läuft bis 20:00 Uhr; in Geschäftsstraßen mit verlängerten Öffnungszeiten bis 20:30 Uhr. Schnee, der nachts fällt, muss bis zu diesen Zeiten am Folgetag beseitigt sein.
Wie breit muss geräumt werden?
Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 Metern zu räumen. Ist der Weg schmaler, muss er in voller Breite geräumt oder gestreut werden, sodass er sicher begehbar ist.
Warum ist die Dokumentation im Winterdienst so wichtig?
Kommt es auf einem nicht geräumten Weg zu einem Sturz, muss der Verpflichtete beweisen, dass er seiner Räum- und Streupflicht nachgekommen ist. Ohne Nachweis steht er im Haftungsfall schlecht da. Wir protokollieren deshalb jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage und eingesetztem Streumittel.
Welche Streumittel setzen Sie ein?
Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Splitt. Auftauende Mittel wie Salz setzen wir nur dort ein, wo sie zulässig und tatsächlich nötig sind – etwa bei Eisregen auf Treppen und Gefällstrecken. Viele Kommunen beschränken den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen.
Reinigung im Detail
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In Mehrfamilienhäusern hat sich ein wöchentlicher Turnus bewährt; bei hoher Frequenz, Gewerbeeinheiten im Haus oder Erdgeschosslagen mit Straßenzugang häufig zweimal wöchentlich. Kellergänge, Tiefgaragen und Fenster laufen üblicherweise in einem längeren Intervall mit.
Reinigen Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten?
Ja. Büros, Praxen und Ladenlokale reinigen wir auf Wunsch früh morgens, abends oder am Wochenende, damit Ihr Betrieb nicht gestört wird.
Wie oft sollten Fenster gereinigt werden?
Für Wohnobjekte sind zwei bis vier Reinigungen im Jahr üblich. Schaufenster und stark frequentierte Eingangsanlagen reinigen viele Kunden monatlich oder alle zwei Wochen, weil Glas dort direkt auf den ersten Eindruck einzahlt.
Was bedeutet „besenrein" bei einer Entrümpelung?
Besenrein heißt: Die Fläche ist vollständig geräumt, grober Schmutz ist entfernt und der Boden gekehrt. Eine Endreinigung mit Nassreinigung, Sanitär und Fenstern ist darin nicht enthalten – sie lässt sich aber direkt mitbeauftragen.
Garten und Außenanlagen
Wann darf man Hecken schneiden?
Ein starker Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Gehölzen ist nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. März bis 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem Zuwachs gelten, sind ganzjährig erlaubt. Wir planen Radikalschnitte deshalb in das Winterhalbjahr.
Entsorgen Sie den Grünschnitt mit?
Ja. Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts sind Teil der Leistung und werden im Angebot ausgewiesen.
Wie oft muss der Rasen gemäht werden?
In der Hauptwachstumszeit von Mai bis Juli ist ein wöchentlicher bis vierzehntägiger Schnitt sinnvoll. Über die gesamte Saison von März bis November kommen je nach Witterung rund 15 bis 20 Mahdtermine zusammen. Im Jahresvertrag verteilen wir diese Termine so, dass die Fläche durchgehend gepflegt aussieht.